ZAHNERSATZGARANTIE

Wir bieten Ihnen eine Zahnersatzgarantie

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich mit unseren Bedingungen vorab vertraut zu machen. Gerne gehen wir bei der Planung Ihrer Behandlung auf all Ihre diesbezüglichen Fragen ein. Die denticus Praxisklinik verpflichtet sich zu einer Garantieleistung von 5 Jahren bei prothetischen Arbeiten und Einzelzahnrestaurationen. Die Gewährleistung bezieht sich auf Funktion und Ästhetik der von der Praxis gefertigten Kronen, Inlays, Brücken und kombinierten Arbeiten (z.B. Teleskop-Zahnersatz). Sie umfasst notwendige Nachbesserungen oder Neuanfertigungen in derselben Praxis. Dabei sind sowohl Honorar-, als auch Material- und Laborkosten eingeschlossen.

Ohne Garantie sind Kunststoffteile (z.B. bei Totalprothesen und partiellem Zahnersatz). Diese müssen ohnehin in regelmäßigen Abständen angepasst werden, um den biologischen Abbau des Kieferknochens auszugleichen. Auch auf Kunststoffverblendungen (z.B. auf Sekundärkronen) gibt es auf längere Zeit hin keine Garantie.

In seltenen Fällen können auch nach Abschluss einer umfassenden Behandlung Zahnwurzel- oder Zahnbetterkrankungen auftreten. Da diese Probleme nicht immer in zuvor erfolgten zahnärztlichen Maßnahmen, sondern in der Natur der individuellen Situation zu suchen sind, müssen wir hieraus entstehende Folgebehandlungen von der Garantie ausschließen. Aus demselben Grund kann die Gewährleistung nicht solche Beschwerden abdecken, die sich durch die Dekompensation einer Funktionsstörung trotz fachgerechter Sanierung ergeben.

Die Garantie setzt voraus, dass die Restauration vom Zahnarzt ohne Vorbehalt geplant und ausgeführt wurde, die Rechnung ohne Abzüge bezahlt wurde und die Prophylaxe entsprechend den Vorgaben des Prophylaxekonzepts der Praxis durchgeführt wird.